Eilantrag gegen Test-Pflichten im „Saarland-Modell“

Eilantrag gegen Test-Pflichten im „Saarland-Modell“


Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist ein Eilantrag gegen die Corona-Vorschriften im Rahmen des sogenannten Saarland-Modells eingegangen.

Eilantrag gegen Test-Pflichten im „Saarland-Modell“

Der Antragsteller wehre sich unter Berufung auf seine Grundrechte dagegen, dass er nur mit einem negativen Corona-Test etwa Restaurants oder Kulturveranstaltungen besuchen dürfe, habe die Justiz in Saarlouis am Mittwoch mitgeteilt.

Das Saarland habe am Dienstag ein Öffnungsmodell mit verstärktem Testen gestartet. Zahlreiche Einrichtungen dürften vorerst öffnen, wozu neben der Außengastronomie etwa auch Fitnessstudios und Theater zählen. Wer das Angebot nutzen wolle, brauche einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Dem Gericht zufolge wende sich der Antragsteller zudem dagegen, dass er bei erhöhtem Infektionsgeschehen nur mit einem negativen Test Einkäufe über die Grundversorgung hinaus erledigen dürfe. Der Antragsteller rüge eine «Ungleichbehandlung» zwischen getesteten und nicht getesteten Menschen im Geschäfts- und Sozialleben (Az.: 2 B 95/21).


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 08 April 2021

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