Höcke und Israel: Die Schuldabwehr (1)

Höcke und Israel: Die Schuldabwehr (1)


Im Bundestag gibt sich die AfD betont pro-israelisch. Der rechte Flügel der Partei jedoch und seine Vordenker wie Götz Kubitschek pflegen ein ganz anderes Bild vom jüdischen Staat.

Höcke und Israel: Die Schuldabwehr (1)

von Marcus Ermler

Der politmediale wie wissenschaftliche Diskurs in Bezug auf den Grad an Antisemitismus in der „Alternative für Deutschland“ beschränkt sich weitestgehend auf Ausprägungen der sekundären, sozialen, politischen und strukturellen Judenfeindlichkeit. Weit weniger im Fokus sind die dezidiert israelbezogenen Ausläufer des Judenhasses. Ein wesentlicher Grund hierfür: Die Partei positioniert sich öffentlich sowie politisch im deutschen Bundestag als ausdrücklich proisraelische Kraft, wie vielzählige Pressemitteilungen, Anträge und Reden bezeugen. Doch ist das die ganze Wahrheit?

Nach den massiven Raketenangriffen der Hamas auf Israel im Mai 2021 äußerte sich Jörg Meuthen, einer der Bundessprecher der AfD, recht unmissverständlich und verlangte von der Bundesregierung, sich „eindeutig hinter Israel und seine Bemühungen [zu] stellen, die eigene Bevölkerung vor terroristischen Angriffen zu schützen“. Diese israelsolidarische Rhetorik der AfD ist nicht neu. Bereits im Oktober 2019 sagte Meuthen, dass die AfD „eine durch und durch pro-israelische und pro-jüdische Partei“ sei. Und in der Tat, setzt die AfD sich doch beispielsweise für die Einstellung der Zahlungen an die Palästinensische Autonomiebehörde, gegen den antisemitischen Al-Quds-Marsch sowie für ein Verbot von Hisbollah beziehungsweise der BDS-Bewegung in Deutschland ein.

Thomas Maul, seinerzeit Redakteur der linken, ideologiekritischen Zeitschrift Bahamas, sagte im Mai 2018 in einem Vortrag im linksalternativen Leipziger Kulturzentrum „Conne Island“, dass es „[v]or Einzug der AfD […] solche proisraelischen und antisemitismuskritischen Reden im Deutschen Bundestag nicht gegeben [hat], schon gar nicht von der jeweiligen ganzen Fraktion geteilt.“ Rafael Korenzecher, der Herausgeber der „Jüdischen Rundschau“, schloss sich in seiner Zeitung im August 2018 der Einschätzung Mauls an. So habe man „vor dem Einzug der AfD ins Parlament niemals derartige proisraelische und Antisemitismus-kritische“ Reden gehört.

Jedoch schränkte Korenzecher in einer Kolumne im Juli 2019 ein, dass die AfD ebenfalls die Heimat „der mega-dummen rückwärtsgerichteten nationalen Überhöhungen und intolerablen antijüdischen Stereotype“ sei. Wen Korenzecher damit aller Voraussicht nach meinte, liegt nahe: den rechtsnationalen Flügel der AfD um dessen Leitfigur, den thüringischen Landespolitiker Björn Höcke, der wiederholt für antisemitische Skandale gesorgt hat. Erinnert sei an Höckes berühmt-berüchtigte Dresdner Rede vom Januar 2017, in der dieser davon sprach, dass die Deutschen „das einzige Volk der Welt [seien], das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat“. 

Höcke-Flügel vertritt „Versatzstücke eines sekundären Antisemitismus“

Mit diesem „Denkmal der Schande“ meinte Höcke das Berliner Holocaust-Denkmal. Der Zentralrat der Juden warf Höcke daraufhin vor, das „Andenken an die sechs Millionen ermordeten Juden mit Füßen“ zu treten. Ronald Lauder, der Vorsitzende des Jüdischen Weltkongresses, konstatierte sogar, dass Höcke klinge „wie ein Fürsprecher von Hitler“. Und der stellvertretende Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora nannte in der Folge die „Teilnahme von Herrn Höcke an der Kranzniederlegung im ehemaligen KZ Buchenwald nicht akzeptabel“.

Wenig verwunderlich ist da, dass der deutsche Verfassungsschutz in einem im Juli 2020 publizierten Lagebild Antisemitismus“ schreibt, dass „[v]on Funktionären und Anhängern des Personenzusammenschlusses ‚Der Flügel‘ […] Versatzstücke eines sekundären Antisemitismus vertreten“ werden und dass dabei Björn Höcke selbst „in seinen eigenen Schriften und Reden Motive des sekundären Antisemitismus“ bemühe.

Daher begründet der Verfassungsschutz seine Einstufung des Höcke-Flügels als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ und damit zum offiziellen Beobachtungsfall in einer ausführlichen Fachinformation „durch den Nationalsozialismus verharmlosende“ beziehungsweise „antisemitische Positionen“. Wenn der „Flügel“ sich im April 2020 auch selbst offiziell aufgelöst haben mag, klärt der Verfassungsschutz in seinem Bericht für das Jahr 2020 dennoch darüber auf, dass „weiterhin Fortsetzungsaktivitäten des Personenzusammenschlusses zu beobachten“ seien.

Höckes Spiritus Rector Götz Kubitschek begründete in seinem Text Nachdenken über Auschwitz (öffentlich?) vom Januar 2020 in der rechtsnationalen Theoriezeitschrift Sezession die Deutung der NS-Zeit durch den Höcke-Flügel dergestalt, dass „die Vergangenheitsbewirtschaftung, die moralische Instrumentalisierung, die unehrliche Überhebung – das alles muß ein Ende finden“, weil Auschwitz eben „nicht vom deutschen Volk, aber von Verbrechern im Namen des deutschen Volkes angerichtet wurde“. Diese Forderung Kubitscheks, dessen Theorieblatt Sezession mittlerweile selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bleibt dabei nicht abstrakt, da Kubitscheks „Institut für Staatspolitik“ laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht 2020 „eine diskursbestimmende Rolle“ innerhalb der Neuen Rechte einnähme.

Höcke-Vordenker sprechen von einer „Holocaust-Religion“

Ein Positionspapier „Leitkultur, Identität, Patriotismus“ der Thüringer AfD von Björn Höcke vom Mai 2018 umreißt diese von Kubitschek reklamierte „moralische Instrumentalisierung“ des Holocausts darin, dass „man die NS-Vergangenheit überhaupt als Auftrag“ begreife, „die Nation mit ihrer Geschichte verächtlich zu machen“ und „alles Deutsche aus der Welt zu schaffen“, um so „unter dem alles verdunkelnden Schatten des Dritten Reiches zu einem geschichtslosen Volk zu werden“. Weshalb man eine „Besinnung darauf [fordere], dass die deutsche Geschichte weitaus mehr ist als die Geschichte der Jahre zwischen 1933 und 1945“. In seiner oben zitierten Dresdner Rede vom Januar 2017 nannte Höcke dies eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“, die „uns vor allen Dingen und zuallererst mit den großartigen Leistungen der Altvorderen in Berührung bringt“. 

In der Studie Der Aufstieg der radikalen Rechten und der Antisemitismus, über die der Autor dieser Zeilen in Deutschland als erster exklusiv für die „Achse des Guten“ im März 2020 berichtete, attestiert das israelische Institute for Zionist Strategies der AfD – und dabei indirekt, aber eindeutig den Höcke-Flügel referenzierend –, dass sie „die Bedeutung der Rolle des deutschen Volkes für den Holocaust“ verharmlose und in „ihrem Widerstand gegen die Übernahme der nationalen Verantwortung für die Schrecken des Holocaust und ihrer Weigerung, das zerstörerische Potenzial des ungezügelten Nationalismus anzuerkennen […], keine Lehren aus ihrer eigenen Geschichte“ ziehe.

Martin Lichtmesz, einer der führenden rechtsnationalen Theoretiker im deutschsprachigen Raum, umrahmte in seinem Sezessions-Beitrag Notizen über Israel (2): Die Versprechen des Daniel Pipes“ vom Februar 2020 diese von Kubitschek diagnostizierte und von Höckes Thüringer AfD in ihrem Positionspapier apostrophierte „Vergangenheitsbewirtschaftung“ mit dem Begriff „Holocaust-Religion“, in der sich „der ‚Schuldkult‘, von dem sich eine nationale Alternative unbedingt lossagen muß, affirmiert und perpetuiert“. Lichtmesz präzisierte diese „Holocaust-Religion“ bereits zuvor in seinem Artikel „Obamas Auschwitz“ aus dem Jahr 2009 in einer amerikanischen „Holocaust-Education“, die „die Ikonographie des ‚Holocaust‘ verwaltet, editiert, montiert, propagiert und ihr einen spezifischen geschichtlichen Sinn gibt“. 

Der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 schreibt, wie oben referenziert, dem Höcke-Flügel zu, dem sekundären Antisemitismus Vorschub zu leisten, da dieser in seiner Rhetorik unterstelle, dass „die Erinnerung an den vom NS-Regime verübten Genozid an der jüdischen Bevölkerung deutschen Interessen schadet“. Dem „Lagebild Antisemitismus“ nach beziehe sich Höcke in der Konstitution dieser die NS-Zeit wie die Shoah marginalisierenden Position eben auch „auf die Äußerungen des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon“, dessen Aussagen „als geschichtsrevisionistisch und das NS-Regime verharmlosend zu bewerten“ seien.

erschienen auf Achgut


Autor: Achgut
Bild Quelle: By PantheraLeo1359531 - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=82811476


Donnerstag, 29 Juli 2021

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