BGH bestätigt Urteil gegen KZ-Sekretärin Irmgard F.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord endgültig bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig wies die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe zurück, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
Die heute 99-jährige Irmgard F. wurde aufgrund ihrer Rolle als Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig während des Zweiten Weltkriegs wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf weiteren Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung markiert vermutlich das letzte Strafverfahren im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Massenmorden.
Irmgard F. begann ihre Tätigkeit im KZ Stutthof im Juni 1943, als sie gerade einmal 18 Jahre alt war. Dort war sie bis April 1945 in der Kommandantur als Stenotypistin tätig. Das Landgericht Itzehoe urteilte, dass sie durch ihre Arbeit die systematische Tötung von Inhaftierten unterstützte. Die Richter erkannten in ihrer Tätigkeit eine psychische Beihilfe zu den Morden, da über ihren Schreibtisch ein Großteil der Lagerkorrespondenz lief.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Irmgard F. möglicherweise nicht bewusst war, was in dem Lager geschah, und dass ihre Aufgaben als Schreibkraft im KZ sich nicht wesentlich von ihrer vorherigen Anstellung bei einer Bank unterschieden. Diese Einwände wiesen die Richter des BGH zurück und bestätigten das Urteil der Vorinstanz.
Im Konzentrationslager Stutthof und seinen 39 Außenlagern wurden nach Angaben des Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert, von denen fast 65.000 ums Leben kamen. In ihrer Urteilsverkündung betonte die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, dass das Gesetz klar sei: "Mord verjährt nicht." Diese Worte unterstreichen die Bedeutung, auch nach über 80 Jahren die Täter des Holocausts zur Rechenschaft zu ziehen.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Hans Weingartz - http://www.pass-weingartz.de/hw.htm - Eigenes Werk (Originaltext: eigene Aufnahme), CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12515693
Dienstag, 20 August 2024