Die ungarische Republik hat ein Gesetz zum Thema LGBTQ (Gender) beschlossen.

Die ungarische Republik hat ein Gesetz zum Thema LGBTQ (Gender) beschlossen.


Das wird in der Europäischen Union heiß diskutiert. Wobei so gut wie niemand weiß, was die Ungarn genau beschlossen.

Die ungarische Republik hat ein Gesetz zum Thema LGBTQ (Gender) beschlossen.

Hier sind die Ausführungen in deutscher Sprache diese Umfassen nur die Änderungen die zur Diskussion stehen.


„Abschnitt 6/A
 
Um die Erfüllung der in diesem Gesetz festgelegten Ziele und die Durchsetzung der Rechte des Kindes sicherzustellen, ist es untersagt, Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, pornografische oder Sexualität darstellende Inhalte unentgeltlich zugänglich zu machen oder die Divergenz von der Selbstidentität, die dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität entspricht, propagiert oder darstellt.“

3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Rahmenbedingungen und bestimmte Beschränkungen der wirtschaftlichen Werbetätigkeit
 
Abschnitt 3
 
In § 8 des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Rahmenbedingungen und bestimmte Beschränkungen der wirtschaftlichen Werbetätigkeit wird folgender Absatz (1a) hinzugefügt:
 
„(1a) Es ist untersagt, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität unentgeltlich darstellt oder Abweichungen von der eigenen Identität entsprechend dem Geschlecht bei der Geburt, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder darstellt .“


(2) § 9 (6) Mttv. wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
 
„(6) Sendungen sind in Kategorie V einzuordnen, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger negativ zu beeinflussen, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element Gewalt, Propagierung oder Darstellung von Eigenständigkeit haben - Identität, die dem Geschlecht bei der Geburt, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität entspricht, oder eine direkte, naturalistische oder unentgeltliche Darstellung der Sexualität. Diese Sendungen werden als „nicht für ein Publikum unter 18 Jahren geeignet“ bewertet.
 
(3) In § 32 Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:
 
„(4a) Sendungen gelten nicht als öffentlich-rechtliche Ankündigungen und Werbung für Gemeinschaftseinrichtungen, wenn sie geeignet sind, die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger negativ zu beeinflussen, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unentgeltliche Darstellung von Sexualität, Pornografie, Verbreitung oder Darstellung von Abweichungen von der eigenen Identität, die dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität entsprechen."

"Abschnitt 5/A
 
Zum Schutz der Ziele dieses Gesetzes und von Kindern ist es untersagt, Personen, die das 18. Abweichung von der Selbstidentität, die dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität entspricht."
 
7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung
 
Abschnitt 11
 
(1) In Abschnitt 9 des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung (im Folgenden „Nktv“) wird folgender Absatz (12) hinzugefügt:
 
„(12) Bei der Ausübung von Tätigkeiten in Bezug auf Sexualkultur, Geschlecht, sexuelle Orientierung und sexuelle Entwicklung ist den Bestimmungen des Artikels XVI Absatz 1 des Grundgesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Solche Tätigkeiten können nicht auf die Verbreitung von Divergenzen gerichtet sein von der Selbstidentität, die dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität entspricht."

 

das vollständige Gersetz in deutscher Sprache als PDF Datei hier


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 08 Juli 2021

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