Bundestag verabschiedet neues Staatsbürgerschaftsgesetz für Familien von NS-Opfern

Bundestag verabschiedet neues Staatsbürgerschaftsgesetz für Familien von NS-Opfern


Das Gesetz schließt Lücken, um Nachkommen deutscher Juden die Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern.

Bundestag verabschiedet neues Staatsbürgerschaftsgesetz für Familien von NS-Opfern

Deutschland hat ein wegweisendes Staatsbürgerschaftsgesetz verabschiedet, das es Juden, deren Familien aus Nazi-Deutschland geflohen sind, leichter macht, ihre Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen.

Die Verordnung über die „Wiedergutmachungsstaatsbürgerschaft“ hat das Bundestagsunterhaus in einer erweiterten Sitzung kurz vor der Sommerpause mehrheitlich verabschiedet.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz wurde auch aktualisiert, um Personen, die wegen rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Handlungen verurteilt wurden, von der Einbürgerung auszuschließen.


Nach geltendem Recht können Personen, denen die Staatsbürgerschaft aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, ihre Wiederherstellung beantragen. Das Gesetz schließt ihre Nachkommen ein.

Es gibt jedoch Gesetzeslücken, die die meisten Menschen daran gehindert haben, das Gesetz anzuwenden, berichtete BBC News.

Eine der Reformen des neuen Gesetzes schloss eine Lücke, die verhinderte, dass Nachkommen von Nazi-Verfolgten deutsche Pässe erhielten.

„Hier geht es nicht nur darum, die Dinge in Ordnung zu bringen, sondern sich in tiefer Scham zu entschuldigen“, sagte Innenminister Horst Seehofer in einer Erklärung im März, nachdem die Regierung einem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. „Es ist ein großes Glück für unser Land, wenn Menschen Deutsch werden wollen, obwohl wir ihren Vorfahren alles abgenommen haben.“

Die deutsche Nachkriegsverfassung erlaubt es, Opfern der Nazis die Staatsbürgerschaft zurückzugeben, aber es gab keinen rechtlichen Rahmen dafür. Dies führte dazu, dass viele Anträge abgelehnt wurden.

Einige Personen konnten die Staatsbürgerschaft nicht erhalten, weil sie Nachkommen von Personen waren, die ins Ausland gezogen waren und eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hatten, bevor ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren ging.

Andere hatten Schwierigkeiten, weil sie nur von einem deutschen Elternteil geboren wurden.

2019 wurde ein Gesetzesdekret ausgearbeitet, um die Schlupflöcher zu schließen. Jetzt, da das Dekret das Unterhaus verabschiedet hat, haben diejenigen, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangen wollen, eine solidere Rechtsgrundlage für ihren Fall.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Sonntag, 27 Juni 2021

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