Gericht bestätigt Verbot der Parole »From the River to the Sea« bei pro-palästinensischen Kundgebungen

Gericht bestätigt Verbot der Parole »From the River to the Sea« bei pro-palästinensischen Kundgebungen


Die Verwendung der Parole »From the River to the Sea - Palestine will be free« kann bei pro-palästinensischen Kundgebungen verboten werden, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Es begründete seine Entscheidung mit Verbindungen zur Hamas und der verbotenen Organisation Samidoun.

Gericht bestätigt Verbot der Parole »From the River to the Sea« bei pro-palästinensischen Kundgebungen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Verwendung der Parole »From the River to the Sea - Palestine will be free« bei pro-palästinensischen Versammlungen in Duisburg und Düsseldorf untersagt werden darf. Die Kläger, die gegen das Verbot vorgegangen waren, scheiterten mit ihren Klagen. In beiden Fällen, so das Gericht, sei die Prognoseentscheidung der Polizei rechtmäßig gewesen.

In Duisburg hatte die Polizei der Veranstalterin einer Versammlung am 10. April untersagt, die Parole zu verwenden, da sie ein Kennzeichen sowohl der palästinensischen Terrororganisation Hamas als auch der am 2. November 2023 verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland sei. Diese Entscheidung wurde vom Gericht bestätigt, da die Parole von beiden Organisationen durch „ständige Übung“ verwendet werde. Das mache ihre Nutzung grundsätzlich unzulässig.

Auch in Düsseldorf wurde die Verwendung der Parole im Zusammenhang mit einer Versammlung am 2. Dezember 2023 untersagt. Das Gericht sah in diesem Fall eine besondere Brisanz, da die Kundgebung kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 stattfand. Somit war die Prognose, dass die Parole im Zusammenhang mit diesem Angriff verwendet werden könnte, nach Ansicht des Gerichts gerechtfertigt.

Interessant ist die Feststellung des Gerichts, dass die Parole nicht per se als antisemitisch eingestuft wird, aber durch ihre Nutzung durch terroristische Organisationen wie die Hamas ein strafbarer Vereinsbezug hergestellt wird. Dadurch wird sie automatisch mit der politischen Agenda dieser Gruppen verknüpft und kann in solchen Kontexten verboten werden.

Hingegen war es laut Gericht rechtswidrig, die Verwendung von Parolen wie »Yalla Intifada« und »Kindermörder Israel« zu verbieten. Das Polizeipräsidium Duisburg hat dies anerkannt. Auch in Düsseldorf wurden andere Parolen, darunter »Israelische Verbrechen gegen den Gaza-Streifen« und »Stoppt den Genozid«, vom Gericht nicht als rechtswidrig angesehen, und das Polizeipräsidium Düsseldorf räumte ein, dass deren Untersagung unrechtmäßig war.

Diese Urteile verdeutlichen die komplexe rechtliche Lage bei politischen Versammlungen, insbesondere in Zeiten angespannter internationaler Konflikte. Die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und strafbarer Verwendung von Symbolen oder Parolen, die mit terroristischen Organisationen in Verbindung stehen, bleibt eine heikle rechtliche Frage, die weiterhin für Diskussionen sorgen dürfte.


Autor: Redaktion
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Freitag, 27 September 2024

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