Rechtsanwälte klagen gegen geplante Sprengstofflieferung aus Berlin an Israels Rüstungsindustrie

Rechtsanwälte klagen gegen geplante Sprengstofflieferung aus Berlin an Israels Rüstungsindustrie


Ein neuer Rechtsstreit in Berlin versucht die Lieferung von 150 Tonnen Sprengstoff an den größten israelischen Rüstungskonzern zu blockieren. Im Fokus steht die Frage, ob die Fracht für Israels Militäreinsatz im Gazastreifen bestimmt ist.

Rechtsanwälte klagen gegen geplante Sprengstofflieferung aus Berlin an Israels Rüstungsindustrie

In Berlin haben Menschenrechtsanwälte Berufung eingelegt, um die Auslieferung einer gewaltigen Sprengstoffladung, die an Israels führenden Rüstungskonzern gehen soll, zu verhindern. Die Klage richtet sich gegen die geplante Versendung von 150 Tonnen RDX-Sprengstoff, die laut Angaben der Kläger für die Israel Military Industries, eine Tochterfirma von Elbit Systems, bestimmt ist. Diese chemischen Verbindungen werden üblicherweise zur Herstellung von militärischen Explosivwaffen verwendet.

Der Fall wurde von drei palästinensischen Klägern aus Gaza initiiert, die durch das Europäische Rechtszentrum für Unterstützung (ELSC) vertreten werden. Sie argumentieren, dass dieser Sprengstoff Israel möglicherweise ermöglicht, seine militärischen Kapazitäten im Gazastreifen zu verstärken und dass die Munition in zivilen Gebieten zum Einsatz kommen könnte. Die Kläger sprechen von einem möglichen Beitrag zu angeblichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die israelische Regierung weist diese Anschuldigungen entschieden zurück und erklärt, dass ihre militärischen Aktionen stets den humanitären Prinzipien des Völkerrechts folgen. Gleichzeitig verweist Israel darauf, dass die Hamas ihre operativen Strukturen in dicht besiedelten Gebieten etabliert habe, was den Konflikt erheblich kompliziere.

Der deutsche Frachter MV Kathrin, Eigentum der in Deutschland ansässigen Firma Lubeca Marine, transportiert die strittige Ladung. Lubeca Marine hat jedoch erklärt, dass das Schiff keine geplante Route nach Israel habe und seine Fracht kürzlich in Bar, Montenegro, entladen wurde, ohne genaue Angaben zum Ladeort zu machen. Auch über den genauen Inhalt der Lieferung schweigt sich das Unternehmen aus und beruft sich auf internationale und europäische Regelungen.

Laut Berichten befindet sich das Schiff aktuell im Hafen von Alexandria, Ägypten, wo es militärisches Material entladen hat und für eine Abfahrt am 5. November vorgesehen ist. Das ägyptische Außenministerium hat sich dazu bislang nicht geäußert. Die ELSC-Anwälte argumentieren, dass Lubeca Marine Warnungen hinsichtlich der Sensibilität der Fracht ignoriert habe und dass die Fracht, unabhängig vom genauen Kurs des Schiffes, für Israel bestimmt sei.

Interessanterweise hat die MV Kathrin bereits mehrfach Schwierigkeiten bei der Ansteuerung internationaler Häfen erlebt. So haben mehrere afrikanische und mediterrane Häfen, darunter Angola, Slowenien und Malta, dem Schiff die Einfahrt verweigert, und portugiesische Behörden forderten unlängst den Wechsel von einer portugiesischen zu einer deutschen Flagge, bevor die MV Kathrin weiterfahren durfte. Die strittige Lieferung von Sprengstoff scheint bereits seit August in internationalen Häfen zurückgewiesen zu werden, als namibische Behörden der MV Kathrin den Zugang zu ihrem Haupthafen verweigerten.

In Deutschland ist das Bundeswirtschaftsministerium ins Verfahren involviert, da das Schiff unter deutscher Flagge fährt und im Besitz eines deutschen Unternehmens ist. Es stellt jedoch klar, dass der Transport von RDX-Sprengstoff nicht als deutscher Export gilt, da die Ladung weder in Deutschland aufgeladen noch von dort versandt wurde. Das Ministerium betont, dass es daher keine gesetzliche Grundlage für die Ausstellung einer Ausfuhrgenehmigung nach deutschem Recht gebe.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: John Pegden


Donnerstag, 31 Oktober 2024

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