Keine Terroranklage nach antisemitischen Ausschreitungen gegen Maccabi-Fans in Amsterdam

Keine Terroranklage nach antisemitischen Ausschreitungen gegen Maccabi-Fans in Amsterdam


Die Ausschreitungen gegen Maccabi Tel Aviv-Fans in Amsterdam am 7. November wurden von der Staatsanwaltschaft nicht als Terrorismus eingestuft, trotz identifizierter antisemitischer Motive.

Keine Terroranklage nach antisemitischen Ausschreitungen gegen Maccabi-Fans in Amsterdam

Nach den Ausschreitungen gegen Fans des israelischen Basketballteams Maccabi Tel Aviv in Amsterdam am 7. November hat die niederländische Staatsanwaltschaft entschieden, keine Terroranklage gegen die Verdächtigen zu erheben. Obwohl antisemitische Äußerungen und Handlungen während der Vorfälle nachgewiesen wurden, erklärte der Chefstaatsanwalt René de Beukelaer gegenüber De Telegraaf und dem Nachrichtensender AT5, dass die juristische Definition von Terrorismus nicht erfüllt sei.

„Aus rechtlicher Sicht handelt es sich nicht um Terrorismus,“ sagte de Beukelaer. Er betonte, dass die verständlichen Ängste der jüdischen Gemeinschaft nicht automatisch die Voraussetzungen für eine Terroranklage erfüllten.

Vorwürfe und Anklage

Sieben Männer werden am 11. und 12. Dezember vor Gericht erscheinen. Die Anklagen umfassen unter anderem Gewalt und Beleidigung, wobei antisemitische Motive in einigen Fällen in die Vorwürfe aufgenommen wurden. In den Niederlanden ist Antisemitismus kein eigenständiger Straftatbestand, sondern wird unter „Gruppenbeleidigung“ oder diskriminierende Aussagen subsumiert.

Laut der Staatsanwaltschaft basieren die Vorwürfe auf Beweisen aus WhatsApp-Nachrichten in Gruppen, die eine koordinierte Absprache der Ausschreitungen nahelegen könnten. Dennoch erklärte de Beukelaer, dass die Vorfälle weniger auf gezielte Einschüchterung der jüdischen Gemeinschaft abzielten, sondern vielmehr von „Wut, Frustration und Trauer über die Situation in Israel und Gaza“ motiviert waren.

Rechtliche Definition von Terrorismus

In den Niederlanden wird Terrorismus juristisch definiert als der Versuch, eine bestimmte Gruppe durch Gewalt oder Drohungen gezielt einzuschüchtern. Laut de Beukelaer gibt es jedoch keine ausreichenden Beweise dafür, dass dies das primäre Ziel der Verdächtigen war.

Die Entscheidung, keine Terroranklage zu erheben, stößt in Teilen der jüdischen Gemeinschaft und bei Beobachtern auf Kritik, da sie befürchten, dass antisemitische Gewalt nicht ausreichend geahndet wird. Einige Vertreter der Gemeinschaft fordern eine stärkere Berücksichtigung antisemitischer Motive in der Strafverfolgung, um solche Vorfälle konsequenter zu bekämpfen.


Autor: Redaktion
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Sonntag, 08 Dezember 2024

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