Bayern verfolgt künftig Nutzung des Slogans "From the river to the sea" strafrechtlich
Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigt an, dass die Verwendung des propalästinensischen Slogans "From the river to the sea" in Bayern zukünftig strafrechtlich verfolgt wird, basierend auf der Verbotsverfügung bezüglich der Hamas.
In Bayern wird die Verwendung des Slogans "From the river to the sea", der oft bei propalästinensischen Demonstrationen genutzt wird, künftig strafrechtlich verfolgt. Dies teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Freitag mit und verwies dabei auf eine neue rechtliche Bewertung, die in Zusammenhang mit der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas und zum Verein Samidoun steht.
Die Entscheidung folgt nach dem jüngsten Angriff der Hamas auf Israel. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei in Bayern werden demnach bei der isolierten Verwendung dieses Slogans, unabhängig von der verwendeten Sprache, Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einleiten.
Der betreffende Satz "From the river to the sea ..." stammt ursprünglich aus den 1960er Jahren und wurde schon damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendet. Er drückt den Anspruch aus, ganz Palästina – vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer, also auf dem Gebiet des heutigen Israels – zu befreien.
Diese neue rechtliche Handhabung in Bayern stellt eine deutliche Veränderung im Umgang mit der öffentlichen Darstellung und Unterstützung von Propaganda der als Terrororganisation eingestuften Hamas dar. Sie ist ein Indikator für die strengere Durchsetzung bestehender Gesetze im Zusammenhang mit Terrorismus und dessen Propaganda.
Autor: Aaron Meyer
Bild Quelle: Screenshot X
Freitag, 10 November 2023